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   OLG Schleswig, 15.12.1994 - 5 U 45/93   

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https://dejure.org/1994,17841
OLG Schleswig, 15.12.1994 - 5 U 45/93 (https://dejure.org/1994,17841)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.12.1994 - 5 U 45/93 (https://dejure.org/1994,17841)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 5 U 45/93 (https://dejure.org/1994,17841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 554
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 27 U 113/02

    Zur Entstehung eines Schadensersatzanspruchs im Zusammenhang mit der

    Da der Kläger im Rahmen eines Gesamtpaketes und eines einheitlichen Planes Geschäftsanteile von insgesamt 20.000 DM erhalten hatte, so dass der Vorschrift des § 5 Abs. 3 GmbHG im Ergebnis Rechnung getragen war, liege der Fall auch anders als der vom Landgericht zitierte, vom OLG Schleswig entschiedene Fall (NJW-RR 1995, 554).

    In der Regel wird allerdings auch das Verpflichtungsgeschäft von der Nichtigkeit des dinglichen Geschäfts erfasst, wenn sich das zugrunde liegende Verbotsgesetz gegen das zivilrechtliche Erfüllungsgeschäft richtet (vgl. BGH NJW 1992, 737, 740), wie es bei der unzulässigen Teilung und Übertragung von GmbH-Anteilen der Fall ist (vgl. dazu OLG Schleswig NJW-RR 1995, 554, wo in einem ähnlichen Fall die Nichtigkeit bejaht worden ist).

    Der Senat hat die Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO zugelassen, weil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einem wegen Verstoßes gegen § 134 BGB unwirksamen Erfüllungsgeschäftes das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft als wirksam aufrechterhalten werden kann, auch im Hinblick auf die vom Senat vorgenommene Abgrenzung zu der Entscheidung OLG Schleswig NJW-RR 1995, 554, die einen sehr ähnlichen Fall betraf, grundsätzlich klärungsbedürftig erscheint.

  • KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00

    Wirksamkeit der Abtretung eines unter dem Mindestnennbetrag liegenden

    Die Bildung und Abtretung eines Teilgeschäftsanteils ist gemäß § 134 BGB nichtig, wenn dieser und der verbleibende Restteil diese Erfordernisse nicht erfüllen (vgl. BGHZ 14, 25 /33; OLG Schleswig NJW-RR 1995, 554; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 11).
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